Abmeldung
Abmeldungen sind zum Ende des Schuljahres, zum 31. August, möglich. Sie müssen der Schulleitung schriftlich spätestens zwei Monate vorher, am 30. Juni, zugegangen sein. In schriftlich begründeten Einzelfällen kann die Musikschulleitung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist Ausnahmen zulassen.