An- und Abmeldefrist

An- und Abmeldefrist für das neue Schuljahr ist der 01. Juli


Anmeldungen und Aufnahme während des Schuljahres sind nur im Rahmen der Kapazität der Musikschule möglich.
 
Abmeldungen während des Schuljahres sind nur in schriftlich begründeten Einzelfällen möglich, z.B. bei einem Wohnortwechsel, unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist.